Gesetze / Betäubungsmittelgesetz
BtMG§ 2 Sonstige Begriffe
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/2#abs-1 (1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
ohne Rücksicht auf ihren Aggregatzustand ein Stoffgemisch oder die Lösung eines oder mehrerer Stoffe außer den natürlich vorkommenden Gemischen und Lösungen;
eine in den Anlagen I bis III bezeichnete Zubereitung, die von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ganz oder teilweise ausgenommen ist;
das Gewinnen, Anfertigen, Zubereiten, Be- oder Verarbeiten, Reinigen und Umwandeln.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BtMG%201981/2#abs-2 (2) Der Einfuhr oder Ausfuhr eines Betäubungsmittels steht jedes sonstige Verbringen in den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes gleich.
Wird zitiert von 26 Entscheidungen zu § 2 BtMG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 04.09.2009 – 2 BvR 338/09Zitiert von 3
- BGH, 25.10.2006 – 1 StR 384/06Zitiert von 6
- BGH, 20.09.2017 – 1 StR 64/17Fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erkennbarkeit der Betäubungsmitteleigenschaft; Vorhersehbarkeit des Umstands, mit Betäubungsmitteln tatbestandlich umzugehenZitiert von 13
- BGH, 02.11.2010 – 1 StR 581/09Bandenmäßige Ausfuhr von Betäubungsmitteln: Nicht geringe Menge von Benzodiazepinen und ZolpidemZitiert von 24
- BGH, 02.11.2010 – 1 StR 579/09Betäubungsmitteldelikte: Strafbarkeit der bandenmäßigen Ausfuhr von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten und Zubereitungen in Form des unerlaubten Internet-Versandhandels; Vereinbarkeit mit dem grundgesetzlichen Bestimmtheitsgrundsatz; Bestimmung der Grenzwerte für die Annahme einer nicht geringen Menge bei Benzodiazepinen und ZolpidemZitiert von 6
- OVG NRW, 29.12.2014 – 13 A 1203/14
Zuletzt entschieden
- BGH, 16.10.2025 – 1 StR 432/25Zitiert von 1
- LG Bielefeld, 24.02.2025 – 024 KLs 7/24
- LG Bielefeld, 24.02.2025 – 24 KLs 7/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 BtMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
17.07.2009 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I 1990)
BGBl. 2009 I S. 1990
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.